Bestattungsgesetze im Wandel

Das Bestattungswesen ist in Deutschland Ländersache. Das bedeutet: 16 Bundesländer – 16 verschiedene Bestattungsgesetze. Während es in den vergangenen Jahrzehnten in Bezug auf neue Regularien wenig Bewegung gab, gehen nun die ersten Bundesländer mit umfassenden Veränderungen voran, andere befinden sich aktuell in Diskussionen über mögliche Änderungen.
Während in vielen europäischen Nachbarländern längst alternative Bestattungsformen wie Seebestattungen erlaubt sind, ist dies in Deutschland bis dato nur in sehr begrenztem Maße möglich[1]. Darum ist es nicht verwunderlich, dass hierzulande Sarg- und Urnenbestattungen die gängigsten Bestattungsarten sind. Letztere ist mit rund 80 Prozent[2] die beliebteste Beisetzungsform in Deutschland. Die neuesten Gesetzesänderungen schaffen hier Lockerungen.
Einige der wichtigsten Gesetzesänderungen stellen wir Ihnen im Folgenden exemplarisch vor.
Rheinland-Pfalz: Umfassende Reformation des Bestattungsgesetzes
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 hat Rheinland-Pfalz sein Bestattungsgesetz[3] grundlegend überarbeitet und damit deutschlandweit die liberalsten Regelungen verabschiedet.
Die Reform des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz bringt eine deutlich größere Entscheidungsfreiheit für Bürgerinnen und Bürger mit sich. Die frühere strikte Sargpflicht bei Erdbestattungen wurde aufgehoben, sodass künftig auch alternative Formen wie die Bestattung im Tuch möglich sind. Gleichzeitig wurde der rechtliche Rahmen für eine sogenannte Totenfürsorgeverfügung geschaffen, in der Menschen schon zu Lebzeiten festlegen können, wie sie bestattet werden möchten. Werden keine eigenen Wünsche geäußert, gilt weiterhin die Bestattung im Sarg oder in einer Urne auf einem Friedhof.
Flussbestattungen und private Urnenaufbewahrung
Darüber hinaus eröffnet das Gesetz neue Bestattungsformen und -orte. Unter bestimmten Voraussetzungen können Urnen künftig außerhalb eines Friedhofs aufbewahrt oder die Asche an besonderen Orten verstreut werden. Auch zusätzliche Varianten wie Flussbestattungen auf Rhein, Mosel, Lahn oder Saar finden im Gesetz nun eine Grundlage.
Auch im Umgang mit Asche und Erinnerungsstücken schafft die Reform mehr Flexibilität. Angehörige können Teile der Asche zu Gedenkobjekten verarbeiten lassen, sofern die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Gleichzeitig trägt das Gesetz verstärkt der kulturellen und religiösen Vielfalt im Land Rechnung und erleichtert es, Bestattungsrituale entsprechend verschiedener Traditionen umzusetzen.
Würdevoller Abschied von Sternenkindern
Ein besonderes Augenmerk legt die Reform zudem auf den würdevollen Umgang mit sogenannten Sternenkindern. Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit weniger als 500 Gramm Geburtsgewicht versterben, werden nun offiziell als bestattungsfähig anerkannt, wodurch Eltern mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten.
Flexibilisierung in Hessen
Auch in Hessen tritt zum Jahreswechsel 2025 / 2026 das neue Friedhofs- und Bestattungsgesetz in Kraft[4]. Weitreichende Änderungen wie in Rheinland-Pfalz sind dabei nicht vorgesehen – wohl aber eine Flexibilisierung, die Angehörigen die Organisation von Beisetzungen erleichtern soll.
Nach bisheriger Regelung musste die Bestattung spätestens vier Tage nach Eintritt des Todes durchgeführt werden. Das sorgte mitunter für organisatorische Probleme, wenn beispielsweise Angehörige erst von weitem anreisen mussten.
Gemäß der Neuregelung wurde die Frist nun auf zehn Tage verlängert.
Außerdem sollen auch Eltern in Hessen künftig die Möglichkeit erhalten, für ihre Sternenkinder, auch bei Zwillings- oder Mehrlingssternenkinder, eine individuelle Bestattung zu wählen.
Lockerung und Pilotprojekt in Schleswig-Holstein
Auch im Bestattungswesen von Schleswig-Holstein gibt es aktuelle Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel, die eine alternative Gestaltung von Bestattungen ermöglichen. Der Landtag hat im Dezember 2024 einstimmig eine Reform beschlossen[5], die unter anderem sarglose Bestattungen auf Friedhöfen ohne weltanschaulichen oder religiösen Bezug erlaubt. Zudem wird die Asche in bestimmten Bereichen des Friedhofs frei verstreut werden können.
Zudem findet in Schleswig-Holstein aktuell ein Pilotprojekt statt, bei dem sogenannte Reerdigungen erprobt werden sollen.
Die Reerdigung ist eine Transformation, bei der der menschliche Körper in einem speziellen, sargähnlichen Behältnis – einem Kokon – auf eine pflanzliche Mischung aus Heu, Stroh und Grünschnitt gebettet wird. Durch mikrobiologische Prozesse wird der Körper innerhalb von 40 Tagen in fruchtbare Erde umgewandelt. Dieser Umwandlungsvorgang wird sorgfältig überwacht, um eine vollständige und hygienische Transformation der organischen Materie im Kokon zu gewährleisten. Die dadurch entstehende Erde kann anschließend auf Friedhöfen beigesetzt werden.
Aktuell ist diese Bestattungsform in Schleswig-Holstein an zwei Standorten möglich.
Berlin: Wartefrist fällt weg
Auch in Berlin gilt seit Januar 2024[6] eine Neuregelung. So entfällt seitdem die bis dato vorgesehene Frist von 48 Stunden, die mindestens zwischen dem Tod und der Beisetzung eines Menschen liegen musste.
Diese Frist sorgte vor allem bei Juden und Muslimen für Probleme, da sie religiöse Bestattungsriten unmöglich machten. So soll im Judentum eine Bestattung möglichst innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod erfolgen. Durch den Entfall der Frist ist das inzwischen möglich.
Zudem stellt die Gesetzesreform klar, dass künftig auch Embryonen und Föten nach Fehlgeburten oder einem Schwangerschaftsabbruch bestattet werden können.
Bestatter können Angebote diversifizieren
In den anderen Bundesländern sind aktuell noch keine gravierenden Änderungen in den Bestattungs- und Friedhofsgesetzen in der finalen Abstimmungsphase. Doch das könnte sich schon bald ändern, wenn weitere Bundesländer den weitreichenden Änderungen in Rheinland-Pfalz folgen, um ebenfalls flexiblere Bestattungsmöglichkeiten zu schaffen.
Bestatter sollten sich deshalb schon frühzeitig darauf einstellen, auch alternative Bestattungsformen anzubieten und so das eigene Angebot zu diversifizieren.
Doch neue Bestattungsformen in das eigene Angebot mitaufzunehmen und den Gesetzesänderungen so Rechnung zu tragen, bedeutet für Bestattungsunternehmen auch einen hohen Mehraufwand.
Da lohnt es sich für Bestatter umso mehr, mit Factoring den administrativen Aufwand an anderer Stelle zu reduzieren.
Informieren Sie sich jetzt über Factoring für Bestatter
Erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen von Factoring-Leistungen profitieren kann, und lassen Sie sich ein maßgeschneidertes Angebot erstellen.
Kontaktieren Sie uns gerne hier.
Quellen:
1 Südkurier
2 Bestatter Deutschland
3 Rheinland-pfälzischer Landtag
4 hessen.de
5 Schleswig-Holsteinischer Landtag
6 Aeternitas